Das Profilfach wird zweifach gewertet. Der Schüler bestimmt spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Schulhalbjahr schriftlich ein weiteres Fach aus den Fächern der schriftlichen Prüfung (§ 19), das zweifach gewertet wird. Hierbei muss es sich um ein Kernkompetenzfach handeln.
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