(1) Das Unterrichtsangebot gliedert sich in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich.
(2) Das Unterrichtsangebot im Pflichtbereich umfasst
1.
das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld (AF I) für alle Richtungen mit den Fächern Deutsch, Englisch/Niveau A, Französisch/Niveau A, Französisch/Niveau B, Spanisch/Niveau A, Spanisch/Niveau B, Italienisch/Niveau B, Russisch/Niveau B;
2.
das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld (AF II) für alle Richtungen mit dem Fach Geschichte mit Gemeinschaftskunde und den Fächern Religionslehre und Ethik, die diesem Aufgabenfeld zugeordnet werden, sowie
2a)
für das AG mit dem Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Agrar- und Umweltrecht
2b)
für das BTG mit dem Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechtskunde
2c)
für das EG und TG mit dem Fach Wirtschaftslehre
2d)
für das SG mit den Fächern Pädagogik und Psychologie sowie Wirtschaft und Recht
2e)
für das WG mit den Fächern Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen sowie Wirtschaftsgeografie;
3.
das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld (AF III) für alle Richtungen mit dem Fach Mathematik sowie
3a)
für das AG mit den Fächern Agrartechnik mit Biologie, Chemie, Datenverarbeitung und Physik
3b)
für das BTG mit den Fächern Biotechnologie, Bioinformatik und Chemie
3c)
für das EG mit den Fächern Ernährungslehre mit Chemie, Biologie, Datenverarbeitung und Physik
3d)
für das SG mit den Fächern Biologie, Chemie, Datenverarbeitung und Physik
3e)
für das TG in allen Profilen mit den Fächern Chemie und Physik sowie im Profil Technik mit dem Fach Technik, im Profil Gestaltungs- und Medientechnik mit dem Fach Gestaltungs- und Medientechnik und im Profil Informationstechnik mit dem Fach Informationstechnik
3f)
für das WG mit den Fächern Biologie, Chemie, Datenverarbeitung und Physik
4.
das Fach Sport, das keinem Aufgabenfeld angehört.
(3) Das Unterrichtsangebot im Wahlbereich umfasst
1.
für alle Richtungen eine weitere Fremdsprache nach Absatz 2 Nr. 1 und die Fächer Bildende Kunst, Musik, Literatur, Philosophie, Physik, den Seminarkurs sowie für Schüler, die das Fach Englisch nach der Einführungsphase abwählen, das Fach Profilbezogenes Englisch sowie
2.
für das AG die Fächer Agrar- und Umwelttechnologie, Biotechnologie, Chemie, Datenverarbeitung und Land-wirtschaftliche Produktionstechnik
3.
für das BTG das Fach Sondergebiete der Biowissenschaften
4.
für das EG die Fächer Biologie, Biotechnologie, Datenverarbeitung und Ernährungsökologie
5.
für das SG die Fächer Einführung in die Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Biologie, Chemie, Datenverarbeitung sowie Kommunikation und Medien
6.
für das TG die Fächer Biologie, Chemie, Computertechnik und Ergänzende Fertigungstechnik
7.
für das WG die Fächer Biologie, Chemie und Datenverarbeitung.
Das Kultusministerium kann im Einzelfall weitere Fächer zulassen.
(4) Über den Pflicht- und Wahlbereich hinaus können Arbeitsgemeinschaften angeboten werden.
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