LOGO

Inhalt Suchen Zurück Weiter

§ 17 Ort und Termine der Abiturprüfung


§ 17 Ort und Termine der Abiturprüfung

(1) Die Abiturprüfung wird an den öffentlichen und an den staatlich anerkannten privaten beruflichen Gymnasien abgehalten.

(2) Die Abiturprüfung findet einmal jährlich statt. Für Schüler, die aus wichtigen Gründen (§ 27) an der Teilnahme ganz oder teilweise verhindert waren, wird eine Nachprüfung durchgeführt. Die Termine der schriftlichen Prüfung werden vom Kultusministerium, die der mündlichen Prüfung vom Oberschulamt und die der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport im Einvernehmen mit der Schulleitung vom Leiter des Fachausschusses festgesetzt.

(3) Falls die Sportstättensituation oder die Witterungsabhängigkeit einer Sportart es erfordern, kann mit der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport bereits im dritten Schulhalbjahr begonnen werden (vorgezogene praktische Prüfung).


AUTORClareon GmbH, Ettlingen

(c) 2006-2007 Clareon GmbH, Ettlingen

Inhalt Suchen Zurück Weiter

Weiteres zu Abschnitt 3 finden Sie bei:

Weiteres zu Termin finden Sie bei:

Weiteres zu Prüfung finden Sie bei:

Weiteres zu fachpraktische Prüfung finden Sie bei: